Wohnung finden

Genossenschaftliches Wohnen bietet Ihnen langfristige Sicherheit, Stabilität und bezahlbaren Wohnraum. Der Weg zu Ihrer Wohnung erfolgt über ein strukturiertes Bewerbungsverfahren und führt mit der Mitgliedschaft zum Abschluss eines Dauernutzungsvertrags.

Unsere Wohnangebote finden Sie in folgenden Städten und Gemeinden:
  • Auggen
  • Badenweiler
  • Bad Bellingen
  • Bad Krozingen
  • Buggingen
  • Heitersheim
  • Kandern
  • Müllheim
  • Münstertal
  • Neuenburg
  • Sulzburg
  • Schliengen
  • Staufen
  • Auggen
  • Badenweiler
  • Bad Bellingen
  • Bad Krozingen
  • Buggingen
  • Heitersheim
  • Kandern
  • Müllheim
  • Münstertal
  • Neuenburg
  • Sulzburg
  • Schliengen
  • Staufen

Mieter werden

Als Mieter profitieren Sie als Mitglied in der Genossenschaft von einem lebenslangen Dauerwohnrecht.
Der Weg zur Wohnung erfolgt in drei Schritten:

Schritt 1 ‒ Bewerben

Füllen Sie das Bewerbungsformular für unsere Genossenschaftswohnungen aus. Zu diesem Zeitpunkt müssen noch keine Zahlungen geleistet werden.

Schritt 2 ‒ Anteile erwerben

Sobald wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können und Sie eine Zusage erhalten, erwerben Sie die erforderlichen Geschäftsanteile. Ein Anteil beträgt 210 €, gemäß Satzung sind insgesamt vier Anteile (840 €) zu erwerben – unabhängig von der Wohnungsgröße. Zudem ist die Beitritts- und Beteiligungserklärung zu unterzeichnen.

Schritt 3 ‒ Vertrag abschließen

Im Anschluss wird ein Dauernutzungsvertrag abgeschlossen. Dieser entspricht in weiten Teilen einem Mietvertrag, berücksichtigt jedoch die besondere Stellung als Mitglied. Bei vertragskonformem Verhalten haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht.

Auf eine Wohnung bewerben

Sie können sich in unsere allgemeine Interessentenkartei eintragen lassen, um bei künftig frei werdenden Wohnungen gegebenenfalls kontaktiert zu werden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der hohen Nachfrage derzeit nur eingeschränkt freie Wohnungen zur Verfügung stehen.

So gehen Sie vor:

Füllen Sie den Bewerbungsbogen vollständig aus:

Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu:

  • Kopien der letzten 3 Gehaltsabrechnungen (alternativ: Rentenbescheid oder Jobcenter-Bescheinigung)
  • Ausweiskopien aller Mietinteressenten und Mitmieter
  • Kopie der Haftpflichtversicherungspolice (Infos zur Haftpflichtversicherung)
Reichen Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein:

Wichtig:

  • Nur vollständige Bewerbungen können von uns berücksichtigt werden.
  • Halten Sie im Anschluss für den weiteren Bewerbungsprozess bitte eine Kopie Ihrer Hausratversicherungspolice bereit (Infos zur Hausratversicherung).

FAQ

Wann haben Sie eine Wohnung frei? Wie lange muss ich auf eine Wohnung warten?

Nur Bewerber der Genossenschaft werden bei freien Wohnungen berücksichtigt. Die Verfügbarkeit von Wohnungen können wir nicht vorhersagen. Da die Nachfrage nach unseren Wohnungen die Verfügbarkeit deutlich übersteigt, können wir keine Garantie geben, dass wir für jeden Bewerber eine passende Wohnung vermitteln können.

Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?

Sie können über HIER eine online Bewerbung ausfüllen. Nur vollständige Bewerbungen können berücksichtigt werden. Der Antrag wird in unserer Wohnungskartei aufbewahrt und nicht an Dritte weitergeleitet.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung der Bewerbung?

Nein, es gibt keine Eingangsbestätigung. Wenn sie unsicher sind, ob die Unterlagen eingegangen sind, dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Wie lange speichern Sie meine Bewerbungsunterlagen?

Bewerbungen bleiben bis zu 12 Monate gespeichert und werden nach Ablauf der Zeit vollständig vernichtet. Die Genossenschaft erklärt, dass die Angaben des Antragsstellers bzw. die hier zusätzlichen genannten Personen, die als Mitmieter oder Mitbenutzer der Wohnung in Frage kommen, streng vertraulich behandelt und insbesondere die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zum Schutze personenbezogener Daten nach § 1 und § 2 des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet werden.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Sobald eine Wohnung frei wird, die zu Ihren Angaben passt, melden wir uns bei Ihnen und laden Sie zu einem Besichtigungstermin ein.

Wann zahle ich Genossenschaftsanteile ein? Wie hoch sind die Anteile?

Die Bezahlung der Geschäftsanteile wird bei Zusage der Wohnung fällig. Sobald wir Sie mit einer für Sie passenden Wohnung versorgen können und Sie von uns eine Wohnung zugesprochen bekommen haben, müssen Sie von uns sogenannte Geschäftsanteile erwerben. Ein solcher Geschäftsanteil kostet € 210,00. Laut unserer Satzung müssen insgesamt 4 Geschäftsanteile á € 210,00, insgesamt somit € 840,00, erworben werden, egal wie groß die zugesprochene Wohnung ist.