Gut informiert
Seit über 70 Jahren steht familiengerechtes Planen und Bauen im Mittelpunkt unseres Handelns. Mit einem umfangreichen Wohnungsbestand leisten wir einen nachhaltigen Beitrag zur Wohnraumversorgung in der Region. In folgenden aufgeführten Städten und Gemeinden sind wir präsent:
Direkt zu den Themen:
24h Notdienst
Ausschließlich für dringende Notfälle
Wann gilt ein Fall als Notfall?
- Wenn Bewohner oder Bausubstanz gefährdet sind
- Wasserschäden / Verstopfung der Hauptwasserleitung
- Ausfall von Heizung und / oder Warmwasserversorgung Gasgeruch
- Elektronotfälle (Stromausfall im gesamten Gebäude, Kabelbrand)
Während der Geschäftszeiten:
Außerhalb der Geschäftszeiten (nur in Notfällen!):
Hausordnung
Betriebskosten
Als Mieter
gut versichert
Wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen – so sieht es das Gesetz vor. Versicherungen schützen Sie vor finanziellen Risiken. Aber welche sind wirklich nötig, und was ist bereits über den Vermieter abgedeckt? Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick.
Hausratversicherung – Ihr Schutz für alles, was Sie besitzen ›
Warum eine Hausratversicherung wichtig ist:
Deckt alle beweglichen Gegenstände in der Wohnung ab: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher, Lampen, Geschirr – sogar Lebensmittel.
Schützt bei Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Explosion, Einbruch, Raub und Vandalismus.
Übernimmt Folgekosten wie Hotelaufenthalte, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist.
Bietet Ersatz zum Neuwert – unabhängig vom Alter der Gegenstände.
Fazit: Die Hausratversicherung ist günstig und schützt Ihr Hab und Gut im Ernstfall.
Haftpflichtversicherung – Sichert Sie vor finanziellen Forderungen Dritter ›
Während die Hausratversicherung Ihr Eigentum absichert, kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden auf, die Sie anderen zufügen – zum Beispiel Nachbarn oder Mitbewohnern.
Warum sie unverzichtbar ist:
Deckt hohe Schadenersatzforderungen, z. B. bei einem Brand oder Verkehrsunfall.
Ehepartner und minderjährige Kinder sind mitversichert.
Absicherung durch den Vermieter – Deckt das Gebäude, nicht Ihr Eigentum ›
Auch wir als Vermieter sind versichert:
Gebäudeversicherung: schützt das Gebäude bei Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Vandalismus und Glasbruch. Deckt nur fest mit dem Gebäude verbundene Teile (Fensterscheiben, Haustüren).
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: greift, wenn Dritten Schäden am Gebäude entstehen – auch an Mietern.
Wichtig: Schäden an Ihrem Inventar oder an beweglichen Einrichtungsgegenständen sind nicht durch die Vermieter-Versicherung abgedeckt.
Vorbeugung hilft – Leitungswasser- & Brandschäden vermeiden, damit gar kein Schaden entsteht ›
Rund die Hälfte aller gemeldeten Schäden entsteht durch Leitungswasser – oft durch verstopfte Rohre.
Hygieneartikel, Küchenabfälle oder Katzenstreu in der Toilette können teure Schäden verursachen.
Nach dem Verursacherprinzip muss der Mieter (oder dessen Haftpflichtversicherung) oft anteilig zahlen.
Mülltrennung
Merkblatt „Was gehört wohin“
Die Kurzübersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, welcher Abfall in welche Tonne gehört.
Abfall-ABC
Im Abfall-ABC können Sie gezielt nach einzelnen Abfällen suchen und die richtige Entsorgung nachschlagen. Datei herunterladen und mit Strg+F durchsuchen.
Clever Heizen.
Richtig Lüften.
Durch richtiges Heizen sowie regelmäßiges und gezieltes Lüften sorgen Sie für ein gutes und gesundes Wohnklima. Außerdem vermeiden Sie Feuchtigkeitsschäden und Schimmel und reduzieren Heizkosten.
Hausreinigung
Infos zur kleinen Hausreinigung
Die kleine Hausreinigung erfolgt in der Regel im wöchentlichen Wechsel gemäß Reinigungsplan.
- Fegen und Nasswischen der Treppen, Podeste und Flure
- Reinigung des Hauseingangsbereichs (innen und außen)
- Abwischen von Handläufen und Geländern
- Entfernen von Spinnweben im erreichbaren Bereich
- Reinigung von Fußmatten
Infos zur großen Hausreinigung
Die große Hausreinigung erfolgt in der Regel im monatlichen Wechsel.
Reinigung von:
- Türen und Türzargen im Gemeinschaftsbereich
- Lichtschaltern, Klingel- und Briefkastenanlagen
- Treppenhausfenster und Fensterbänke
- Keller- und Nebenfluren
- Außenbereich und des Müllplatzes
Hinweis: Bei Abwesenheit ist eigenständig für Vertretung zu sorgen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe zur Sauberkeit und zum gepflegten Erscheinungsbild unseres Hauses.
Störungen melden
Rauchmelder
In Ihrer Wohnung sind Rauchmelder der Firma ISTA oder MINOL installiert
Internet & Telefon
In Deutschland ist der Vermieter grundsätzlich nicht für den laufenden Internet- oder Telefonvertrag verantwortlich. Dies ist Sache des Mieters. Ein funktionsfähiger Anschluss für Telefon und Internet ist in Ihrer Wohnung vorhanden.
FAQ
Ich habe mich ausgesperrt / meinen Schlüssel verloren – was nun?
Wir haben keinen Zweitschlüssel für Ihre Wohnung. Bitte kontaktieren Sie einen Schlüsseldienst.
Was kann ich tun bei anfänglicher Schimmelbildung?
Bei neu aufgetretenem und kleinflächigem Befall kann dieser in der Regel selbst beseitigt werden – mit handelsüblichen Schimmelentfernern aus dem Fachhandel. Bitte beachten Sie dabei stets die Sicherheitshinweise auf der Verpackung.
Wichtig: Bitte nehmen Sie Schimmel ernst und melden Sie uns auffällige Stellen frühzeitig. Je früher gehandelt wird, desto einfacher und günstiger lässt sich das Problem beheben.
Darf ich ein Haustier halten?
Das Halten von Tieren, insbesondere von Hunden und Katzen, bedarf der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn durch die Tierhaltung Belästigungen, Gefahren oder sonstige Beeinträchtigungen der Mietsache oder der Hausgemeinschaft zu erwarten sind. Die artgerechte Haltung von Kleintieren (z.B. Zierfischen, Wellensittichen, Hamstern) ist ohne Zustimmung erlaubt, soweit hierdurch keine Störungen ausgehen.
Wann wird nach Kündigung Kaution und Geschäftsanteil ausbezahlt?
Rückzahlung der Kaution
Die Auszahlung der Mietkaution erfolgt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Auszug. Ein Teil der Kaution kann bis zur Erstellung der ausstehenden Nebenkostenabrechnung einbehalten werden (Nebenkostenvorbehalt). Sobald alle Punkte geklärt sind, insbesondere keine Schäden oder offenen Kosten bestehen, wird die Kaution vollständig zurückgezahlt.
Auszahlung der Geschäftsanteile
Die Mitgliederversammlung beschließt satzungsgemäß die Auszahlung der im Geschäftsjahr gekündigten Anteile. Diese findet regelmäßig im Oktober des Folgejahres statt.


